Ob Unterstützung im Haushalt, Medikamentenbeschaffung oder einfach nur als Gesellschaft im Alltag – ich helfe, wenn möglich, in jeder Lebenslage. Nachfolgend erfahren Sie, bei welchen Aktivitäten ich Sie unterstützen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur ein kleiner Teil der Hilfen sein kann, die im Alltag tatsächlich anfallen.
Beschreibung
Mögliche Leistungen
Ist die eigene Mobilität eingeschränkt, fällt es schwer, sich zu körperlicher Aktivität zu motivieren. Regelmäßige Termine außerhalb der eigenen vier Wände sind trotzdem teilweise unbedingt nötig. Ich kann Sie zu Ihren Terminen begleiten und beratend zur Seite stehen.
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Ausflüge in die nähere Umgebung
- Freizeitfahrten zu beliebten Ausflugzielen
- Hilfe beim Einkauf
Bewegung ist ein wichtiger Teil einer gesunden Lebensweise im Alter. Allein fällt es oft schwer, sich körperlich zu betätigen. Gemeinsame Spaziergänge, Bewegungs- und Gedächtnisübungen helfen gesund und fit zu bleiben.
- Gemeinsame Spaziergänge
- Leichte Gedächtnisübungen
- Entspannte Bewegungsübungen
- Gespräche über vergangene Zeiten
Lebt man im Alter allein, fühlt man sich schnell einsam. Auch Krankheiten führen oft zu Beeinträchtigungen im Alltag. Betroffene Menschen benötigen eine Person, die Ihnen hilft, einen geregelten Tagesablauf zu gestalten und Abwechslung in den Alltag zu bringen.
- Hilfe bei den täglichen Aufgaben
- Den Tagesablauf organisieren
- Gemeinsam Gesellschaftsspiele spielen
- Etwas vorlesen
Frisch zubereitetes Essen ist viel gesünder als Fertiggerichte aus dem Supermarkt. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die Mahlzeiten für die Woche vorzubereiten und die Einkäufe der benötigten Lebensmittel zu planen.
- Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkäufe planen
- Gemeinsames Kuchenbacken
- Kontrolle der Trinkmenge
Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich!
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Mit der Erteilung einer Abtretungserklärung können Sie mich ermächtigen, diirekt mit der Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen oder sich mit der Pflegekasse auseinandersetzen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Mit der Erteilung einer Abtretungserklärung können Sie mich ermächtigen, diirekt mit der Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen oder sich mit der Pflegekasse auseinandersetzen.
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